Sie sind hier: Startseite > Wir über uns > Weitere Orte
Weitere Orte zum Leben
Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Behinderung brauchen in unserer Gesellschaft einen ORT ZUM LEBEN.
Viele von ihnen sind überfordert von den üblichen Bestrebungen und Verhältnissen in unserem Land und haben Probleme, dort zuhause zu sein.
In einem "Gesprächskreis" arbeiten Vertreter von Einrichtungen zusammen, denen der ORT ZUM LEBEN - vor allem für Menschen mit geistiger Behinderung - ein besonderes Anliegen ist
- im Angebot einer Ortschaft besonderer Art mit der Möglichkeit alternativer Lebensformen,
- in besonders verständnisvoll gestalteten und bedarfsgerecht begleiteten Wohn- und Arbeitsangeboten in Gemeinwesen üblicher Art.
Die Mitglieder des "Gesprächskreises Orte zum Leben" kommen aus
- Evangelische Stiftung Neuerkerode 38173 Sickte, Deutschland
- Evangelisches Diakoniewerk Gallneukirchen, 4210 Gallneukirchen, Österreich
- Fondation Protestante Sonnenhof, 67242 Bischwillier/Cedex, Frankreich
- Herzogsägmühle, 86971 Peiting-Herzogsägmühle, Deutschland
- Die Lebensgemeinschaft e.V. Münzinghof, 91235 Velden, Deutschland
- Netzwerk Süd-Ost e.V., Stötteritzerstraße 43, D-04317 Leipzig
- Pándy Kálmán Otthona, 7700 Mohàc, Ungarn
- SOS-Dorfgemeinschaft Hohenroth, 97737 Gemünden, Deutschland
- Stiftung ’sHeeren Loo, 3800 AP Amersfoort, Niederlande
- Stiftung Zur Palme, 8330 Pfäffikon/ZH, Schweiz
- Stiftung Zürcher Kinder- und Jugendheime, 8004 Zürich, Schweiz
- Verband für Anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und soziale Arbeit e. V., 61209 Echzell-Bingenheim, Deutschland
- Zonnelied, 1761 Roosdaal (Borchtlombeek), Belgien
- The Hesley Group - Hesley Hall, Doncaster, South Yorkshire, Großbritannien
Weitere Informationen finden Sie über www.orte-zum-leben.de
Der Begriff ORT ZUM LEBEN ist seit 1996 gesetzlich geschützt. Markeninhaber: HERZOGSÄGMÜHLE
In Anlehnung an die "Orientierungshilfen für die Arbeit in der Diakonie" (Stuttgart 1983) lässt sich das Anliegen des "Gesprächskreises Orte zum Leben" wie folgt formulieren:
- Es ist nach wie vor notwendig, um Lebensräume für Mitbürgerinnen und Mitbürger mit geistiger und seelischer Behinderung besorgt zu sein in einer Gesellschaft, die nur begrenzt bereit und nur in Grenzen fähig ist, das Leben mit Menschen mit Behinderung zu teilen und ihnen zur Teilhabe am Leben zu verhelfen. Lebensraum bedeutet in diesem Zusammenhang mehr als Wohnung, Arbeit und Freizeit unter beschützenden Bedingungen. Wichtiger erscheint das Leitbild einer an der christlichen Botschaft orientierten Gemeinschaft von Menschen, die miteinander leben, arbeiten und einander akzeptieren.
- Nach wie vor werden traditionelle Einrichtungen kritisiert, weil sie in Gefahr seien, als "totale Institution" durch eine zentrale Entscheidungshierarchie, durch eine allumfassende Versorgung und durch eine Kontrolle, die alle Lebensbereiche durchdringt, Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Behinderung zu isolieren und zu entmündigen. Aus der Sicht dieser Diskussion sollen möglichst alle Menschen mit seelischer und geistiger Behinderung unter normalen Bedingungen in den Gemeinden leben und arbeiten. Die notwendige pädagogische und therapeutische Betreuung soll dabei durch einen Ausbau ambulanter Dienste sichergestellt werden. In stationären Einrichtungen wären nach diesen Vorstellungen lediglich besondere Gruppen schwer geistig oder mehrfach behinderter Menschen zu betreuen.
- Eine solche Konzeption ist nicht ohne Risiko und Gefahren. Außerhalb eines besonders gestalteten und überschaubaren Lebensraumes geraten Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Behinderung leicht unter einen starken Anpassungsdruck, der, auch wenn er mit der Zielrichtung "Normalisierung" verbunden ist, leicht zur Überforderung werden kann. Auch wird der Toleranzraum gegenüber abweichendem Verhalten enger, je näher der Lebensraum von Menschen mit Behinderung in die "normale" Umgebung rückt. Wie berechtigt und theoretisch wohl begründet diese "Integration" auch sein mag, sie kann leicht zu neuer, wenn auch nicht augenfälliger Isolation führen. In dieser Konfrontation wird es der Mensch mit Behinderung schwer haben, sich - wenn auch begrenzt - als eigenverantwortliches, selbständiges und gleichwertiges Mitglied einer Gemeinschaft zu erleben. Es besteht dann die Gefahr, dass er in allen Lebensbereichen vermehrt auf pädagogisches und therapeutisches Betreuungspersonal angewiesen ist, was letztlich auch eine Art von Entmündigung darstellen, zu einer Abhängigkeit und damit zu einer zusätzlichen Behinderung werden kann.
- Selbstverständlich erfordert das Prinzip familiennaher Hilfen den weiteren Ausbau kleinerer Wohnangebote mit dem Angebot unterschiedlichster Betreuungsformen (bis hin zu begleitetem Einzelwohnen) um allen die Form von Integration zu gewährleisten, die ihren Lebensmöglichkeiten angemessen ist.
- Abzulehnen ist eine Kennzeichnung größerer Heime als Spezialeinrichtungen für Menschen mit sehr schwerer Behinderung und massiven Verhaltensproblemen. Jede Trennungslinie, ob sie nun "Normale" von "Behinderten" trennt oder "Leichtbehinderte und Normale" von "Schwerstbehinderten", muss willkürlich sein und löst den für die Gesundheit und die Entwicklung der betroffenen Menschen wichtigen kontinuierlichen gesellschaftlichen Zusammenhang auf.
- Neben allen Überlegungen zum Ausbau und zur Gestaltung der Wohnangebote für Menschen mit geistiger und seelischer Behinderung außerhalb ihrer Familie, die sich vom Grundsatz der Regionalisierung leiten lassen und familiennahe Hilfen gewährleisten sollen, ist eine Rückbesinnung auf das Positive im Konzept stationärer Einrichtungen berechtigt und sinnvoll, damit nicht in einseitiger, ausschließender Betrachtungsweise reale Chancen übersehen werden. Es ist zu fragen, was stationäre Einrichtungen Menschen mit Behinderung, Krankheit und Problemen an Lebens- und Entwicklungsmöglichkeiten bieten können: Als Forderung "weniger Anstalt, mehr Ortschaft!" ist das Leitbild der "Gemeinde", des Sozialgefüges einer "Lebensraumgemeinschaft" zurecht wieder in die Diskussion eingeführt worden.
- Merkmale für die Entwicklung eines größeren Heims oder einer Vollzeiteinrichtung zu einem "Ort zum Leben" sind u.a.
- eine die Entwicklung zur "Ortschaft" fördernde Struktur;
- eigenverantwortliche Teilbereiche, die eine Entwicklung von "Anstaltsleben" in Richtung "Gemeindeleben" ermöglichen
- das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung, damit sich das Leben für die behinderten Menschen normaler gestaltet
- ein differenziertes Angebot an Wohnung, Arbeit und Freizeit, um allen ihre Ortschaft erlebbar werden zu lassen
- ein bewusst gestaltetes reichhaltiges, angemessenes Lern-, Aufgaben- und Arbeitsangebot, damit alle Menschen mit Behinderung ihr Leben als sinnvoll und lebenswert erfahren
- der Aufbau und die Entwicklung von nicht-professionalisierten und nicht-geplanten zwischenmenschlichen Beziehungen, damit sich Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Behinderung als gleichwertig erleben
- Gelegenheit zur realen Mitwirkung für Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Behinderung, um die Rolle des "Betreuten" möglichst oft verlassen zu können
- Öffnung nach "außen"
- Verwirklichung "normalen" Lebens auch durch Einkaufmöglichkeiten, Cafés, Sport- und Spielgelegenheiten u.a.m.
- Bemühungen um "Lebensqualität" durch spezielle diagnostisch-therapeutische und pädagogische und sozialrechtliche Hilfen sowie Angebote auch für Menschen mit außerordentlichem Pflegeaufwand und im Alter
Gelingt eine solche Gestaltung der Lebensverhältnisse, dann können die Risiken, die die Größe einer Einrichtung bedeuten, vermindert werden, und Einrichtungen ohne "Anstalts"-Charakter bleiben eine alternative Form im Rahmen eines vielgestaltigen Systems der Hilfeangebote für Menschen mit Behinderung.
Uns interessiert Ihre Meinung als Betroffene, Angehörige oder als Verantwortliche oder Mitarbeitende aus dem Bereich professioneller Hilfen für Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Behinderung.
Bitte mailen Sie uns!
Nach Oben