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Ort zum Leben


Integrationsfachdienst

für Menschen
mit schwerer Behinderung im Arbeitsleben


gemäß §§ 102, 109 und 110
Sozialgesetzbuch IX

für die Landkreise

  • Weilheim-Schongau
  • Garmisch-Partenkirchen
  • Landsberg am Lech

- im Auftrag des Integrationsamtes Oberbayern - 

 

Hilfen für Arbeitnehmer und Arbeitssuchende

Wir sind für Sie da

  •  bei Problemen und Schwierigkeiten am Arbeitsplatz wie
    • mit Kollegen und Vorgesetzten
    • bei Leistungsproblemen
    • mit der Arbeitsplatzgestaltung
    • mit der Arbeitsplatzumgebung
    • mit der Aufgabenstellung
    • bei innerbetrieblicher Umsetzung
  • wenn sich die körperliche oder seelische Befindlichkeit verändert und im Beruf auswirkt
  • bei drohender Kündigung und während des Kündigungsverfahrens
  • wenn sich Probleme in anderen Lebensbereichen auf das Arbeitsverhältnis auswirken wie
    • Sorgen in der Partnerschaft, mit Kindern oder Eltern
    • Probleme mit der Wohnung oder mit Nachbarn
    • Schwierigkeiten im Freizeitbereich
  • wenn Sie finanzielle, personelle oder auch technische Hilfen zur Erfüllung Ihrer Aufgaben im Beruf benötigen oder wenn Fortbildung oder sonstige Fördermaßnahmen für Sie hilfreich wären
  • wenn sich Konflikte zuspitzen und in anderen persönlichen oder beruflichen Krisensituationen.

Unser Ziel ist die Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben.

 

Wir beraten und begleiten

  • Menschen mit schwerer Behinderung
  • gleichgestellte behinderte Menschen

gemäß § 2 Absatz 2 und 3 Sozialgesetzbuch IX

Dazu gehören auch

  • befristet Beschäftigte
  • Teilzeitbeschäftigte (mindestens 15 Stunden wöchentlicher Beschäftigungsumfang)
  • schwerbehinderte Menschen mit einem besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung
  • Beschäftigte aus den Werkstätten für Menschen mit Behinderung, die nach zielgerichteter Vorbereitung den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erreichen können
  • schwerbehinderte Schulabgänger, die zur Aufnahme einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf die Unterstützung eines Integrationsfachdienstes angewiesen sind
  • in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit schwerbehinderte arbeitslose Menschen
  • Menschen mit seelischer Behinderung und Lernbehinderung auch ohne den Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft.
 

Hilfen für Arbeitgeber

Wir beraten Sie

  • allgemein zur Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Schwerbehinderteneigenschaft oder Gleichstellung
  • speziell über Fördermöglichkeiten und andere Leistungen des Integrationsamtes und anderer Kostenträger
  • gezielt zu Problemen mit einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Wir vermitteln bei Konflikten und in Krisen, wenn die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einverstanden sind.

Auch für Arbeitgeber sind unsere Leistungen kostenfrei und auch ihnen gegenüber sind wir zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Schwerbehindertenvertretern und Betriebsräten sind wir selbstverständlich bei Bedarf ebenfalls vertraulicher Gesprächspartner.

 

Unsere sonstigen Aufgaben

  • Mitwirkung bei Kündigungsschutzverfahren
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit sowie mit anderen Behörden und Dienststellen.

Unsere Beratung und Hilfestellung ist kostenlos.
Sie können sich uns ganz anvertrauen.
Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

 

Ihre Ansprechpartner:

Integrationsfachdienst Weilheim
Herzog-Christoph-Straße 1
82362 Weilheim

Carolin Hösl
Telefon: 08 81  92 45 20-270
Fax: 08 81  92 45 20-579
e-mail: c.hoesl@integrationsfachdienst-oberbayern.de

Ursula Censkowsky
Telefon08 81  92 45 20-271
Fax: 08 81  92 45 20-579
e-mail: u.censkowsky@integrationsfachdienst-oberbayern.de

Christoph Schweiger
Telefon: 08 81  92 45 20-272
Fax: 08 81  92 45 20-579
e-mail: c.schweiger@integrationsfachdienst-oberbayern.de

Kerstin Stoeppel
Telefon: 08 81  92 45 20-273
Fax: 08 81  92 45 20-579
e-mail: k.stoeppel@integrationsfachdienst-oberbayern.de

Emily Engelhardt
Telefon: 08 81  92 45 20-274
Fax: 08 81  92 45 20-579
e-mail: e.engelhardt@integrationsfachdienst-oberbayern.de

Siegfried Schuster-Ambs
Telefon: 08 81  92 45 20-275
Fax: 08 81  92 45 20-579
e-mail: s.schuster@integrationsfachdienst-oberbayern.de

Sprechzeiten, Hausbesuche, Firmenbesuche nach Vereinbarung!

So finden Sie uns in Weilheim (die Skizze ist auf Klick vergrößerbar)



 

Die gesetzlichen Grundlagen

(1) Die Integrationsfachdienste können zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) beteiligt werden, indem sie

  1. die schwerbehinderten Menschen beraten, unterstützen und auf geeignete Arbeitsplätze vermitteln
  2. die Arbeitgeber informieren, beraten und ihnen Hilfe leisten.

(2) Zu den Aufgaben des Integrationsfachdienstes gehört es,

  1. die Fähigkeit der zugewiesenen schwerbehinderten Menschen zu bewerten und einzuschätzen und dabei ein individuelles Fähigkeits-, Leistungs- und Interessenprofil zur Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in enger Kooperation mit den schwerbehinderten Menschen, dem Auftraggeber und der abgebenden Einrichtung der schulischen oder beruflichen Bildung oder Rehabilitation zu erarbeiten,
    1a. die Agentur für Arbeit auf deren Anforderung bei der Berufsorientierung und Berufsberatung in den Schulen einschließlich der auf jeden einzelnen Jugendlichen bezogenen Dokumentation der Ergebnisse zu unterstützen
    1b. die betriebliche Ausbildung schwerbehinderter, insbesondere seelisch und lernbehinderter Jugendlicher zu begleiten
  2. geeignete Arbeitsplätze (§ 73) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erschließen
  3. die schwerbehinderten Menschen auf die vorgesehenen Arbeitsplätze vorzubereiten
  4. die schwerbehinderten Menschen, solange erforderlich, am Arbeitsplatz oder beim Training der berufspraktischen Fähigkeiten am konkreten Arbeitsplatz zu begleiten
  5. mit Zustimmung des schwerbehinderten Menschen die Mitarbeiter im Betrieb oder in der Dienststelle über Art und Auswirkungen der Behinderung und über entsprechende Verhaltensregeln zu informieren und zu beraten
  6. eine Nachbetreuung, Krisenintervention oder psychosoziale Betreuung durchzuführen sowie
  7. als Ansprechpartner für die Arbeitgeber zur Verfügung zu stehen, über die Leistungen für die Arbeitgeber zu informieren und für die Arbeitgeber diese Leistungen abzuklären
  8. in Zusammenarbeit mit den Rehabilitationsträgern und den Integrationsämtern die für den schwerbehinderten Menschen benötigten Leistungen zu klären und bei der Beantragung zu unterstützen.

Aus § 110 Sozialgesetzbuch IX
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

 

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Im Rahmen einer offenen Dorfgemeinschaft erfahren Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Problemen, Krankheit oder Behinderung Hilfen zur persönlichen, sozialen und beruflichen Entwicklung oder Heimat und Pflege im Alter.
Daneben bietet Herzogsägmühle Beratungsdienste, Tagesstätten, Arbeitsmöglichkeiten und Wohnungen in Orten der Umgebung an.

Spendenkonto:
HypoVereinsbank Weilheim (BLZ 703 211 94)
Konto Nr. 4 799 500

 
 

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(pdf 766 KB)