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Ort zum Leben


Leistungen im
Berufsbildungsbereich
der Herzogsägmühler Werkstätten

I

Konzeption und Zielsetzung

- siehe auch "Selbstverständnis und Unternehmensziele" von Herzogsägmühle.
 

1.

Der Berufsbildungsbereich der Herzogsägmühler Werkstätten dient Mitbürgerinnen und Mitbürgern mit geistiger, seelischer oder körperlicher Behinderung mit dem Ziel der Teilhabe am Leben durch die Förderung ihrer Beziehungen zu sich (Selbstkompetenz), zu Anderen (soziale Kompetenz) und zu Gott (Gottvertrauen).
 

2.

Die Fachlichkeit der Hilfe im Berufsbildungsbereich entspricht anerkannten Standards und zielt ab auf die Vermittlung von Fähigkeiten und Fertigkeiten und die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit und versteht sich als ganzheitliches Berufsbildungsangebot zum Erreichen eines Mindestmaßes verwertbarer Arbeitsleistung und zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben.
Alle Angebote und Maßnahmen orientieren sich an den Bedürfnissen der Einzelnen, dem Arbeitsbereich der Herzogsägmühler Werkstätten und Gegebenheiten des allgemeinen Arbeitsmarktes.
Das Recht auf Aufnahme haben grundsätzlich alle erwachsenen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die

-

in Herzogsägmühle

-

bei ihren Angehörigen

-

alleine oder

-

in anderen Einrichtungen

im Altlandkreis Schongau leben und wegen Art und Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig sein oder keine anderen Berufsbildungsmöglichkeiten wahrnehmen können.
Die Arbeit erfolgt entsprechend den Bestimmungen des Sozialgesetzbuch IX.
 

3.

Der Betrieb des Berufsbildungsbereiches erfolgt nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Er muss sich über die Entgelte privater oder öffentlicher Kostenträger selbst tragen und anteilig Aufwendungen für die Infrastruktur der Herzogsägmühler Werkstätten und von Herzogsägmühle leisten.
 

4.

Der Berufsbildungsbereich ist integraler Bestandteil der Herzogsägmühler Werkstätten.
Durch

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einen von Hinführung zur Arbeit und sinnvoller Betätigung geprägten normalen Tagesablauf

-

die erlebbare Achtung von Seiten aller Mitarbeitenden

-

die spürbare Akzeptanz ihrer persönlichen Situation und individuellen Entwicklungsmöglichkeiten

-

das Erleben einer mutmachenden Betriebsgemeinschaft

sollen die Maßnahmeteilnehmerinnen und Maßnahmeteilnehmer Lebensqualität erfahren.
 

5.

Der Berufsbildungsbereich verfügt über Mitarbeitende, die persönlich und fachlich die erforderliche Eignung aufweisen, kooperationsbereit (auch mit den Angehörigen bzw. gesetzlichen Vertretern, den Mitarbeitenden im Arbeitsbereich, der Förderstätte und den Wohnheimen) und im christlichen Glauben verankert sind oder dazu Angebote erhalten. Die Bemühungen bei der Personalgewinnung und -begleitung sind entsprechend.
 

6.

Die Organisation des Berufsbildungsbereiches berücksichtigt besonders Maßnahmeteilnehmerinnen und Maßnahmeteilnehmer mit seelischer Behinderung. Alle Mitarbeitenden sind in die Kommunikationsstrukturen der Herzogsägmühler Werkstätten fest eingebunden und dem pädagogischen Leiter unterstellt, der dem Fachbereichsleiter untersteht.
Alle Mitarbeitenden arbeiten auf der Grundlage gemeinsam erarbeiteter (überprüfbarer Ziele) und laufender Absprachen (Zielkontrolle) mit ihren Vorgesetzten. Übergreifende Dienste (vor allem Sozial- und Begleitdienst und Verwaltung) sorgen für Entlastung.
 

II

Inhalt und Umfang der Leistungen
 

1.

Berufsbildungsplätze und -einrichtungen

Die Leistungen umfassen hierzu im Einzelnen

1.1.

Bereitstellung geeigneter Arbeits- und Sozialräume (einschließlich bedarfsgerechter und zeitgemäßer Ausstattung) für Einzelne und Gruppen an 228 Arbeitstagen (36 Stunden je Woche) im Jahr,

1.2.

Bereitstellung von Heizung, Wasser, Abwasserentsorgung, Elektrizität, Telekommunikation, EDV, Zufahrt, Parkplätzen für Mitarbeitende, Kunden und Besucher,

1.3.

Wartung und Instandhaltung aller Räume, technischen Anlagen und der Ausstattung einschließlich Pflege der Außenanlagen und Zufahrten ab dem öffentlichen Wegenetz,

1.4.

Organisation eines Fahrdienstes, soweit dies erforderlich und eine Erstattung durch die Kostenträger möglich ist

und erfolgen teilweise durch oder in Verbindung mit Herzogsägmühle.
 

2.

Versorgung

Die Leistungen im Bereich "Versorgung" sind

2.1.

jeweils angemessene und ausreichende Verpflegung,

2.2.

regelmäßige und bedarfsgerechte Reinigung aller Räumlichkeiten,

2.3.

Mülltrennung und -entsorgung

und erfolgen teilweise durch oder in Verbindung mit Herzogsägmühle.
 

3.

Verwaltung

Die Leistungen im Bereich "Verwaltung" betreffen

3.1.

den gesamten personellen und wirtschaftlichen Betrieb des Berufsbildungsbereiches und mitbenutzter Einrichtungen und Anlagen der Herzogsägmühler Werkstätten und der Dorfgemeinschaft Herzogsägmühle,

3.2.

die Abrechnung mit den Kostenträgern und die Bearbeitung aller sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten,

3.3.

persönliche Angelegenheiten der Mitarbeitenden und ihrer Angehörigen

und erfolgen teilweise durch die "Gemeinsame Verwaltung" von Herzogsägmühle.
 

4.

Maßnahmen

Alle Maßnahmen erfolgen nach einem jeweils individuellen Förderplan und werden nachvollziehbar dokumentiert. Die Leistungen in diesem Bereich sind

4.1.

Berufsbildung im Grund- und Aufbaukurs

-

Förderung der Arbeitshaltung (Arbeitstugenden), Ausdauer, Belastbarkeit, Leistungsbereitschaft

-

Vermittlung von Grundkenntnissen und Vertiefung im Umgang mit verschiedenen Werkstoffen, Werkzeugen, Maschinen (einschließlich Arbeitssicherheit und Unfallverhütung) und Arbeitsabläufen

-

Vermittlung berufsbezogener Schlüsselqualifikationen

-

Abklärung und Förderung beruflicher Perspektiven (inklusive Betriebspraktika).

4.2.

Förderung im persönlichen Bereich

-

Stabilisierung und Erhöhung der körperlichen Befindlichkeit (auch in Verbindung mit rehabilitativen Hilfsmitteln), Bewegungstherapie, Sport

-

Anleitung zur Selbständigkeit beim Toilettengang und der Körperpflege sowie Gewährung notwendiger pflegerischer Leistungen

-

Entwicklung und Stabilisierung von Freude am Tun, Eigeninitiative, Motivation zur Arbeit (auch zur Zusammenarbeit mit anderen)

-

Vermittlung von Frustrationstoleranz und angemessenen Problemlösungsstrategien

-

Stärkung der Fähigkeit zur Selbstbehauptung, Selbstbestimmung und Mitwirkung (auch im Werkstattrat)

-

Förderung individueller Vorlieben und eines persönlichen Geschmacks in allen Lebensbereichen

-

Vermittlung von Kulturtechniken

-

Verbesserung der zeitlichen und räumlichen Orientierung.

4.3.

Förderung im lebenspraktischen Bereich

-

Umgang mit Geld-, Sachwerten und persönlichem Eigentum

-

Verkehr mit Behörden und öffentlichen Einrichtungen

-

Sicherheit im Straßenverkehr und Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel

-

Gesundheitsbewusstsein, Wahrnehmung medizinischer Versorgung.

4.4.

Förderung im sozialen Bereich

-

Erhöhung der Kommunikations- und Kontaktfähigkeit

-

Erlernen angemessener Umgangsformen

-

Angebote von Gemeinschaftserlebnissen (auch mit Bezug zum Kirchenjahr) bei Festen, in der Freizeit und im Urlaub

-

Begleitung in den Bereichen "Freundschaft, Partnerschaft, Sexualität".

4.5.

Integrierte begleitende Hilfen

-

Notwendige Pflegeleistungen

-

Zusammenarbeit mit Angehörigen, gesetzlichen Vertretern und Mitarbeitenden des Heimbereiches

-

Beratung (auch der Angehörigen) in sozialrechtlichen Fragen

-

Seelsorge

-

Einzel- und Gruppengespräche (auch durch Sozialpädagogen und Psychologen)

-

Krisenintervention

-

Verbesserung der Selbst- und Fremdwahrnehmung.
 

III

Qualität
 

Neben der Beachtung aller zutreffenden gesetzlichen Vorschriften leistet Herzogsägmühle zur Sicherung der Qualität
 

1.

fachliche Anleitung des Personals, notwendige Fortbildung und Supervision, regelmäßige Dienstbesprechungen; verantwortliche Organisation durch den Leiter der Herzogsägmühler Werkstätten in Absprache mit dem Direktor von Herzogsägmühle,
 

2.

Dokumentation aller Fördermaßnahmen und ihrer Ergebnisse in einem jeweils individuellen Förderplan,
 

3.

Qualitätsmanagement gemäß DIN EN ISO 9001.
 

Herzogsägmühle, 15. Oktober 2002

 

 

 

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