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Ort zum Leben


Leistungen im
Arbeitsbereich
der Herzogsägmühler Werkstätten
gemäß § 93 Abs. 2 Bundessozialhilfegesetz 

I

Konzeption und Zielsetzung

- siehe auch "Selbstverständnis und Unternehmensziele" von Herzogsägmühle.
 

1.

Der Arbeitsbereich der Herzogsägmühler Werkstätten dient Mitbürgerinnen und Mitbürgern mit geistiger, seelischer oder körperlicher Behinderung mit dem Ziel der Teilhabe am Leben durch die Förderung ihrer Beziehungen zu sich (Selbstkompetenz), zu Anderen (soziale Kompetenz) und zu Gott (Gottvertrauen).
 

2.

Die Fachlichkeit der Hilfe im Arbeitsbereich entspricht anerkannten Standards und zielt ab auf die jeweils subjektiv erlebbare zufriedene Teilhabe am Arbeitsleben von Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die

-

in Herzogsägmühle

-

bei ihren Angehörigen

-

alleine oder

-

in anderen Einrichtungen

im Altlandkreis Schongau leben und wegen Art und Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig sein können.
Der Verschiedenheit der Mitarbeitenden im Blick auf ihre persönlichen Interessen, ihrer Leistungsfähigkeit und ihrer Entwicklungsmöglichkeiten wird ebenso Rechnung getragen wie (unter dem Prinzip der Normalisierung) Gegebenheiten in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes (Besonders gestaltete Arbeitswelt).
Die Arbeit erfolgt auf der Grundlage von § 39 f Bundessozialhilfegesetz in Verbindung mit den Bestimmungen des Sozialgesetzbuch IX.
       

3.

Der Betrieb des Arbeitsbereiches erfolgt nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Er muss sich über die Entgelte privater oder öffentlicher Kostenträger selbst tragen, anteilig Aufwendungen für die Infrastruktur der Herzogsägmühler Werkstätten und von Herzogsägmühle leisten sowie den Mitarbeitenden mindestens ein Arbeitsentgelt gemäß den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen ermöglichen.
 

4.

Der Arbeitsbereich ist Teil der differenzierten Herzogsägmühler Arbeitswelt. Durch die Teilhabe der Mitarbeitenden an deren

-

Offenheit für jedermann

-

Normalität als Bestandteil der heimischen Wirtschaft

-

Bemühen um absolute Kundenorientierung und um originelle, hochwertige und marktgerechte Produkte

-

zeitgemäßen und vergleichbaren Produktionsmitteln

sowie durch Freizeit-, Sport- und Gemeinschaftsangebote erfahren sie persönliche Wertschätzung und Lebensqualität.
 

5.

Der Arbeitsbereich verfügt über Mitarbeitende, die persönlich und fachlich die erforderliche Eignung aufweisen, kooperationsbereit (auch mit den Angehörigen bzw. gesetzlichen Vertretern, den Mitarbeitenden im Berufsbildungsbereich, der Förderstätte und den Wohnheimen) und im christlichen Glauben verankert sind oder dazu Angebote erhalten. Die Bemühungen bei der Personalgewinnung und -begleitung sind entsprechend. 
 

6.

Die Organisation der Herzogsägmühler Werkstätten berücksichtigt die Mitverantwortung der einzelnen Arbeitsgruppen und Betriebe im Blick auf ihre jeweilige Produkt-, Markt- und Kundenorientierung und gegenüber den Mitarbeitenden mit Behinderung. Alle Mitarbeitenden sind in die Kommunikationsstruktur der Herzogsägmühler Werkstätten fest eingebunden. Alle Teams unterstehen einer Leitung, diese einem Bereichsleiter und dieser dem Werkstattleiter. Die auf den jeweiligen Ebenen Verantwortlichen führen ihren Bereich oder Betrieb auf der Grundlage gemeinsam erarbeiteter (überprüfbarer) Ziele und laufender Absprachen (Zielkontrolle) mit ihren Vorgesetzten.
Übergreifende Dienste (vor allem Sozial- und Begleitdienst und Verwaltung) sorgen für Entlastung.
 

II

Inhalt und Umfang der Leistungen
 

1.

Arbeitsplätze und -einrichtungen

Die Leistungen hierzu umfassen im einzelnen

1.1.

Bereitstellung geeigneter Arbeits- und Sozialräume (einschließlich bedarfsgerechter und zeitgemäßer Ausstattung) an 228 Arbeitstagen (36 Stunden je Woche) im Jahr,

1.2.

Bereitstellung von Heizung, Wasser, Abwasserentsorgung, Elektrizität, Telekommunikation, EDV, Transportmittel, Zufahrt und Parkplätzen für Mitarbeitende, Kunden und Besucher,

1.3.

Wartung und Instandhaltung aller Räume, technischen Anlagen und der Ausstattung einschließlich Pflege der Außenanlagen und Zufahrten ab dem öffentlichen Wegenetz,

1.4.

Organisation eines Fahrdienstes, soweit dies erforderlich und eine Erstattung durch die Kostenträger möglich ist

und erfolgen teilweise durch oder in Verbindung mit Herzogsägmühle.
 

2.

Versorgung 

Die Leistungen im Bereich "Versorgung" sind 

2.1.

jeweils angemessene und ausreichende Verpflegung,

2.2.

regelmäßige und bedarfsgerechte Reinigung aller Räumlichkeiten,

2.3.

Mülltrennung und -entsorgung

und erfolgen teilweise durch oder in Verbindung mit Herzogsägmühle.
  

3.

Verwaltung

Die Leistungen im Bereich "Verwaltung" betreffen

3.1.

den gesamten personellen und wirtschaftlichen Betrieb des Arbeitsbereiches und mitbenutzter Einrichtungen und Anlagen der Herzogsägmühler Werkstätten und der Dorfgemeinschaft Herzogsägmühle,

3.2.

die Abrechnung mit den Kostenträgern und die Bearbeitung aller sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten,

3.3.

persönliche Angelegenheiten der Mitarbeitenden und ihrer Angehörigen

und erfolgen teilweise durch die "Gemeinsame Verwaltung" von Herzogsägmühle.
 

4.

Arbeitsangebote

Die Leistungen in diesem Bereich sind vor allem die Sorge für ein breitgefächertes, differenziertes und angemessene Arbeitserlöse ermöglichendes Arbeitsangebot in den Bereichen

-

Eigenfertigung

-

Dienstleistungen

-

Lohnfertigung

im Rahmen einer jeweils "besonders gestalteten Arbeitswelt" mit dem Ziel der dauerhaften Beschäftigung der Mitarbeitenden mit Behinderung unter Berücksichtigung ihres Rechtes der Integration in Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes.
 

5.

Integrierte begleitende Hilfen

Im Rahmen "Integrierter begleitender Hilfen" werden folgende Leistungen erbracht

5.1.

Berufliche Förderung

-

Erhöhung und Stabilisierung von Motivation, Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit (auch in der Zusammenarbeit mit Anderen)

-

Erlernen neuer Tätigkeiten und Arbeitsabläufe (inklusive Maschinenbedienung)

-

Beachtung von Unfallverhütungsvorschriften

5.2.

Hilfe im persönlichen Bereich

-

Notwendige Pflegeleistungen (inklusive Förderung der Unabhängigkeit)

-

Stabilisierung und Erhöhung der körperlichen Befindlichkeit (auch in Verbindung mit rehabilitativen Hilfsmitteln), Bewegungstherapie, Sport

-

Vermittlung christlicher Werte und Förderung im christlichen Glauben

-

Stärkung der Fähigkeit zur Selbstbehauptung, Selbstbestimmung und Mitwirkung (auch im Werkstattrat)

-

Erhöhung von Frustrationstoleranz und Vermittlung angemessener Problemlösungsstrategien

-

Einzel- und Gruppengespräche (auch mit Sozialpädagogen und Psychologen)

-

Krisenintervention

5.3.

Förderung im lebenspraktischen Bereich

-

Umgang mit Geld-, Sachwerten und persönlichem Eigentum

-

Verkehr mit Behörden und öffentlichen Einrichtungen

-

Sicherheit im Straßenverkehr und Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel

-

Gesundheitsbewusstsein, Wahrnehmung medizinischer Versorgung.

5.4.

Förderung im sozialen Bereich

-

Erhöhung der Kommunikations- und Kontaktfähigkeit

-

Erlernen angemessener Umgangsformen

-

Angebote von Gemeinschaftserlebnissen (auch mit Bezug zum Kirchenjahr) bei Festen, in der Freizeit und im Urlaub

-

Begleitung in den Bereichen "Freundschaft, Partnerschaft, Sexualität"

-

Zusammenarbeit mit Angehörigen, gesetzlichen Vertretern und Mitarbeitenden des Heimbereiches

-

Beratung (auch der Angehörigen) in sozialrechtlichen Fragen.
 

III

Qualität
 

Neben der Beachtung aller zutreffenden gesetzlichen Vorschriften leistet Herzogsägmühle zur Sicherung der Qualität im Arbeitsbereich
 

1.

fachliche Anleitung des Personals, notwendige Fortbildung und Supervision, regelmäßige Dienstbesprechungen; verantwortliche Organisation des gesamten Betriebes durch den Leiter der Herzogsägmühler Werkstätten in Absprache mit dem Direktor von Herzogsägmühle,
 

2.

Führung individueller Hilfepläne,
 

3.

Qualitätsmanagement gemäß DIN EN ISO 9001.
 

Peiting-Herzogsägmühle, 15. Oktober 2002

 

 

 

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