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Ort zum Leben


Leistungen in der
Förderstätte
der Herzogsägmühler Werkstätten
gemäß § 93 Absatz 2 Bundessozialhilfegesetz

I

Konzeption und Zielsetzung

- siehe auch "Selbstverständnis und Unternehmensziele" von Herzogsägmühle.
 

1.

Die Förderstätte dient Mitbürgerinnen und Mitbürgern mit schwerer und umfänglicher Behinderung mit dem Ziel der Teilhabe am Leben durch die Förderung ihrer Beziehungen zu sich (Selbstkompetenz), zu Anderen (soziale Kompetenz) und zu Gott (Gottvertrauen).
 

2.

Die Fachlichkeit der Hilfe in der Förderstätte entspricht anerkannten Standards und zielt ab auf die weitest mögliche Selbständigkeit im lebenspraktischen Bereich und die Entwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, die eine zumindest stundenweise Mitarbeit in den Herzogsägmühler Werkstätten ermöglichen.
Trotz dieser Zielsetzung werden Grenzen in der Entwicklung Einzelner akzeptiert und zugestanden, dass der Besuch der Förderstätte dauernd erfolgt.
Alle Förderbemühungen werden nachprüfbar dokumentiert.
Das Recht zum Besuch der Förderstätte haben grundsätzlich alle erwachsenen Mitbürgerinnen und Mitbürger

-

die in Herzogsägmühle wohnen,

-

die bei ihren Angehörigen oder in anderen Einrichtungen im Landkreis Weilheim-Schongau leben

und wegen der Art oder Schwere ihrer Behinderung am Auftrag der Herzogsägmühler Werkstätten nicht, noch nicht oder nicht mehr mitwirken können. Ein bestimmter Schweregrad der Behinderung ist zunächst kein Ausschlusskriterium, wir gehen davon aus, dass alle Menschen mit Behinderung in den o. a. Beziehungsbereichen förderberechtigt und im Rahmen der Förderstätte auch förderfähig sind.
Nicht ohne weiteres aufgenommen werden können Menschen, die aufgrund massiver Verhaltensprobleme ständig sich selbst oder andere gefährden.
Die Arbeit erfolgt auf der Grundlage von § 39 f Bundessozialhilfegesetz.
    

3.

Der Betrieb der Förderstätte erfolgt nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die Einrichtung muss sich über Entgelte privater oder öffentlicher Kostenträger selbst tragen und anteilig Aufwendungen für den Fachbereich "Wohnung und Arbeit für Menschen mit Behinderung" und die Infrastruktur von Herzogsägmühle leisten.
 

4.

Die Förderstätte ist integraler Bestandteil der Herzogsägmühler Arbeitswelt. Durch

-

einen "normalen" Tagesablauf mit Betätigung und Gemeinschaft mit anderen außerhalb des Wohnbereiches,

-

die erlebbare Achtung seitens der anderen Mitarbeitenden der Herzogsägmühler Werkstätten,

-

die spürbare Akzeptanz ihrer persönlichen Situation und individuellen Entwicklungsmöglichkeiten
 
sollen die Besucherinnen und Besucher Lebensqualität erfahren.
  

5.

Die Förderstätte verfügt über Mitarbeitende (Betreuungspersonal-Schlüssel 1 : 3), die persönlich und fachlich die erforderliche Eignung aufweisen, kooperationsbereit (auch mit den Angehörigen und den Mitarbeitenden der Herzogsägmühler Werkstätten und der Heime) und im christlichen Glauben verankert sind oder dazu Angebote erhalten. Die Bemühungen bei der Personalgewinnung und -begleitung sind entsprechend. Der Anteil an Fachkräften beträgt mindestens 50 Prozent, eine höhere Quote wird angestrebt.
Ein heilpädagogischer (0,75) und ein psychologischer (0,25) Fachdienst sorgen für zusätzliche Hilfen.
 

6.

Die Förderstätte im Förderzentrum für Erwachsene und die Förderstätte am Koppelweg bilden trotz ihrer räumlichen Trennung eine Einheit unter dem organisatorischen Dach der Herzogsägmühler Werkstätten.
Die wesentliche Einheit im gesamten Förderstättenbereich ist die Gruppe. Hier wird die ganzheitliche Förderung der Einzelnen nicht nur durchgeführt, sondern auch verantwortet, ebenso die Verbindung zu Angehörigen oder gesetzlichen Vertretern und Fachleuten anderer Einrichtungen. Die personelle Besetzung ist entsprechend.
Die auf den jeweiligen Ebenen Verantwortlichen führen ihren Bereich auf der Grundlage gemeinsam erarbeiteter (überprüfbarer) Ziele und laufender Absprachen (Zielkontrolle) mit ihren Vorgesetzten.
Übergreifende Dienste (vor allem im Sozial- und Begleitdienst, im Verwaltungs- und Versorgungsbereich) sorgen für Entlastung.
 

II

Inhalt und Umfang der Leistungen
 

1.

Förderplätze und -einrichtungen 

Die Leistungen umfassen hierzu im Einzelnen

1.1.

Bereitstellung geeigneter Räume (einschließlich Ausstattung) zur Förderung Einzelner und Gruppen einschließlich der Bereitstellung von Heizung, Wasser, Abwasserentsorgung, Elektrizität, Telekommunikation, EDV, Zufahrt, Parkraum für Besucher und Mitarbeitende.

1.2.

Öffnungszeiten:

-

Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 16:00 Uhr, 

-

Freitag von 09:00 bis 12.15 Uhr

an 226 Tagen im Jahr.

1.3.

Wartung und Instandhaltung aller Räume und technischen Anlagen der Förderstätte einschließlich der Pflege der Außenanlagen und Zufahrten ab dem öffentlichen Wegenetz,

1.4.

Organisation eines Fahrdienstes, soweit dies erforderlich und eine Erstattung der Aufwendungen dafür von einem Kostenträger möglich ist.
 

2.

Versorgung

Die Leistungen im Bereich "Versorgung" sind

2.1.

im jeweiligen Einzelfall bedürfnisgerechte und gesundheitlich notwendige Verpflegung während der Öffnungszeiten (zweites Frühstück, Mittagessen, Vesper und gegebenenfalls weitere Zwischenmahlzeiten einschließlich Getränke),

2.2.

regelmäßige und bedarfsgerechte Reinigung aller Räume,

2.3.

Körperpflege und Wäschedienst nach individuellem Bedarf,

2.4.

Mülltrennung und -entsorgung

und werden erbracht durch Mitarbeitende der Förderstätte oder übergreifende Einrichtungen und Dienste von Herzogsägmühle. 
  

3.

Verwaltung

Die Leistungen im Bereich "Verwaltung" betreffen

3.1.

den gesamten wirtschaftlichen und personellen Betrieb der Förderstätte und mitbenützte Einrichtungen und Anlagen der Dorfgemeinschaft Herzogsägmühle, 

3.2.

die Abrechnung mit den Kostenträgern,

3.3.

persönliche Angelegenheiten der Förderstättenbesucher und ihrer Angehörigen sowie gegebenenfalls die Zusammenarbeit mit Betreuern

und werden überwiegend erbracht durch die Herzogsägmühler Werkstätten und die "Gemeinsame Verwaltung" von Herzogsägmühle.
 

4.

Förderung

Die "Förderung" verfolgt einen ganzheitlichen bzw. individuell-integrativen Ansatz und zielt ab auf die Erhaltung und Weiterentwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten im

4.1.

Elementarbereich - Förderung von

-

kognitiven Fähigkeiten

-

Wahrnehmung

-

Sprache

-

Religiosität

-

Musikalität und Rhythmik

-

Motorik,

4.2.

Lebenspraktischen Bereich - Förderung der Selbständigkeit bei

-

An- und Auskleiden

-

Körperpflege

-

Essen und Trinken

-

Hauswirtschaftlichen Verrichtungen,

4.3.

Sozialbereich - Förderung der

-

Selbstbehauptung und Selbstbestimmung

-

Kommunikation mit anderen

-

Wahrnehmung von Kontakten im Bereich

-

des öffentlichen Lebens (Geschäfte, Behörden)

-

der Kultur (Kunst und Natur)

-

des kirchlichen Lebens (Andachten und andere gottesdienstliche Feiern), bei Sonderformen in der Förderstätte, in Herzogsägmühle und in der zuständigen Kirchengemeinde

-

Kulturtechniken sowie

-

Abbau von Verhaltensproblemen,

4.4.

Arbeitsbereich - Förderung des Umgangs mit

-

verschiedenen Formen und Materialien

-

Arbeitsabläufen und Arbeitsprozessen

-

Arbeitsbelohnung (inklusive Geld)

-

den Anforderungen traditioneller Arbeitstugenden

und geschieht je nach Bedarf einzeln oder in der Gruppe durch Mitarbeitende von Herzogsägmühle oder durch vertraglich gebundene externe Therapeuten. 
 

III

Qualität
 

Neben der Beachtung aller zutreffenden gesetzlichen Vorschriften leistet Herzogsägmühle zur Sicherung der Qualität

1.

fachliche Anleitung des Personals, regelmäßige Dienstbesprechungen, Fortbildung und Supervision; verantwortliche Organisation durch den Leiter der Förderstätte in Verbindung mit dem Leiter der Herzogsägmühler Werkstätten in Absprache mit dem Direktor von Herzogsägmühle,
 

2.

Dokumentation aller Förderbemühungen und ihrer Ergebnisse in einem jeweils individuell geführten Förderplan,
 

3.

Qualitätsmanagement gemäß DIN EN ISO 9001. 
 

Herzogsägmühle, 20. September 2002/ 18. Dezember 2002

 

 

 

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