Newsletter EAA – Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber in Oberbayern Südwest . Januar 2025
Budget für Arbeit – Infos und Neuerungen
Heute berichten wir über die finanzielle Unterstützung von Arbeitgebern über das "Budget für Arbeit" bei der Einstellung von Menschen mit Behinderungen.
Wir erklären den Weg der Antragsstellung und weisen auf Neuerungen hin, die seit 2024 für Ihr Unternehmen relevant sind.
Folgende Fragen wurden von Arbeitgebern in diesem Zusammenhang an uns adressiert:
Wie sollten wir als Arbeitgeber vorgehen, wenn wir einen Mitarbeiter im Rahmen des Budgets für Arbeit einstellen wollen?

Quellen dieses Newsletters sind die Seiten von Rehadat.de und des Bayerischen Inklusionsamts (ZBFS).
Gerne informieren wir Sie auch im direkten Gespräch.
Kontaktieren Sie uns unter: 0800 90 40 001.
Was genau ist das "Budget für Arbeit"?
Welche Zielgruppe wird hier angesprochen und wie funktioniert es?
Das Budget für Arbeit ist eine Leistung, die eine Alternative zu einer Beschäftigung in der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) ermöglichen soll. Es wurde 2018 aus dem Bundesteilhabegesetz eingeführt.
Es ist für Menschen mit Behinderungen gedacht, die Anspruch auf eine Beschäftigung im Arbeitsbereich einer WfbM haben. Sie sollten das Potential mitbringen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu arbeiten.
Das Budget ist bei einer geplanten Voll- oder Teilzeitbeschäftigung möglich. Die Beschäftigung muss mehr als geringfügig sein und mindestens 15 Stunden pro Woche umfassen.
Die Entlohnung soll tarifvertraglich oder ortsüblich sein. Der potentielle Arbeitnehmer beantragt beim Bezirk Oberbayern das Budget für Arbeit vor Arbeitsbeginn unter Angabe des künftigen Arbeitgebers und dem geplanten Beginn.
In der Regel findet bei dem Arbeitgeber bereits ein Praktikum im Vorfeld statt, um sich kennen zu lernen. Das Praktikum ist für den Arbeitgeber mehrheitlich unentgeltlich und wird durch die Werkstatt organisiert. Es bietet beiden Seiten die Möglichkeit eine zukünftige Zusammenarbeit zu erproben.
Welche Leistungen kann der Arbeitgeber konkret erhalten?
- Der Arbeitgeber kann einen Lohnkostenzuschuss bis zu 75 % des regelmäßig gezahlten Entgelts erhalten. Dieser soll die Leistungsminderung des Beschäftigten ausgleichen.
- Darüber hinaus kann ein Zuschuss für Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz gewährt werden. Die Anleitung kann durch den Arbeitgeber selbst erfolgen. Sofern nötig kann zusätzlich ein externer Anbieter zur Begleitung des potentiellen Arbeitnehmers hinzugezogen werden. Die Werkstätten oder der Integrationsfachdienst können diese Art der Unterstützung erbringen.
Die finanziellen Leistungen werden an den Arbeitgeber und sofern notwendig an die begleitende externe Stelle ausgezahlt. Eine finanzielle Unterstützung ist dauerhaft möglich, solange die Voraussetzungen hierfür gegeben sind.
Neu seit 2024:
- Durch das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes fiel die bisherige Begrenzung des Lohnkostenzuschusses weg. Eine Öffnung war vor allem auch wegen dem gestiegenen Mindestlohn nötig. So können auch Arbeitsverhältnisse mit höheren Stundenlöhnen besser gefördert werden.
- Wenn der Arbeitgeber einen Menschen mit Schwerbehinderung aus einer WfbM im Unternehmen einstellt und ein Budget für Arbeit bezogen wird, kann die Person in Bezug auf die Ausgleichsabgabe in den ersten 2 Jahren der Beschäftigung auf 2 Pflichtarbeitsplätze angerechnet werden.
Wie sollten wir als Arbeitgeber vorgehen, wenn wir einen Mitarbeiter im Rahmen des Budgets für Arbeit einstellen wollen?
Wir ermutigen Arbeitgeber, die Beratung der EAA frühzeitig in Anspruch zu nehmen – im besten Fall vor Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages.
Die EAA kann mit allen Beteiligten im Vorfeld in Kontakt treten, den Prozess der Antragsstellung koordinieren und dabei unterstützen, Anträge auszufüllen.
Nach Antragstellung des Budget für Arbeit wird der Arbeitsplatz begutachtet. Die Durchführung erfolgt durch den Integrationsfachdienst, den Fachdienst für Arbeit und Behinderung.
Der Bezirk Oberbayern entscheidet dann, in welcher Höhe Leistungen bewilligt werden.
Die Beratung des Arbeitgebers durch die EAA zeigt sich in der Praxis als hilfreich. Sie bietet dem Arbeitgeber Sicherheit und entlastet bei der Antragsstellung. Die Koordination und Kommunikation zwischen allen Beteiligten beeinflussen den Prozess positiv.
Wir können bei Bedarf auf Kontakte aus unserem Netzwerk zugreifen und zu einer Einstellung über das Budget für Arbeit anregen.
Gerne informieren wir Sie auch im direkten Gespräch.
Unsere einheitliche EAA-Telefonnummer lautet:
0800 90 40 001
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme,
Ihre EAA Region Oberbayern Südwest
Weiterführende Informationsquellen:
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Über unsere Website EAA-Bayern.de.
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Oder per E-Mail: ansprechstelle.oberbayern-suedwest@eaa-bayern.de
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Informationen im Rahmen des Newsletters EAA – Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber in Oberbayern Südwest, Mittlerer Graben 9, 82362 Weilheim,
Katja Roglin, ansprechstelle.oberbayern-suedwest@eaa-bayern.de, Telefon: 0151 22 43 95 46. Irrtum vorbehalten.