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Wohnungsnotfallhilfe

FAQ: Was tun bei Wohnungslosigkeit und anderen sozialen Notlagen?

Wohnungslose oder von Armut betroffene Menschen haben es oftmals schwer, zu ihrem Recht oder an die nötigen Informationen zu kommen. Das betrifft Versorgungsleistungen, Sozialhilfeansprüche oder einen Schlafplatz. Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst. Lesen Sie hier: Welche Angebote gibt es? Wer übernimmt die Kosten?

Wenden Sie sich am besten so schnell wie möglich an eine Beratungsstelle der Wohnungsnotfallhilfe in Ihrer Nähe. Die Beratung ist kostenfrei. Dort werden Sie informiert, welche Möglichkeiten Sie haben und wie Sie an notwendige Unterlagen des Alltags kommen.

Für Fragen bei sozialen, finanziellen oder persönlichen Notlagen sind unsere Beratungsangebote eine gute erste Anlaufstelle und vermitteln Ihnen bei Bedarf auch weiterführende Hilfen.

Wenn Sie unfreiwillig wohnungslos geworden sind, ist die Stadt oder Gemeinde zur vorübergehenden Unterbringung verpflichtet. Man spricht dann von einer "ordnungsrechtlichen Unterbringung". Für Menschen, die keine Unterbringungsmöglichkeiten erhalten, bieten wir mit der Notübernachtung "Gasthaus Herzogsägmühle" eine Akuthilfe. Hier bekommen Sie Obdach, Verpflegung und Beratung.

Wohnungslose Menschen brauchen oft mehr als nur ein Dach über dem Kopf. Unsere Aufsuchende Sozialarbeit für Menschen in Notunterkünften ermöglicht einen sicheren Zugang zu weiterführenden persönlichen Hilfen, die den Weg zurück in die eigene Wohnung ebnen können.

Wenden Sie sich bei drohendem Wohnungsverlust oder Schwierigkeiten mit der Wohnung an die Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit. Dort finden Sie kostenlose Unterstützung bei Problemen wie z.B. Mietrückstände, Wohnungskündigung, Räumungsklage oder Konflikte mit Vermieter:innen. Melden Sie sich gleich, wenn erste Schwierigkeiten auftreten, so können unsere Mitarbeiter:innen oftmals den Wohnungsverlust noch rechtzeitig verhindern.

In der Regel haben Sie dann Anspruch auf Arbeitslosengeld II, auch "Bürgergeld" genannt, das beim zuständigen Jobcenter beantragt wird. Wenn Sie kein Girokonto besitzen, kann das Bürgergeld auch per Scheck an Sie ausgegeben und in der nächsten Filiale der Postbank eingelöst werden. Wenn Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können, erhalten Sie Sozialhilfe, genannt "Grundsicherung".
Unsere Beratungsstellen können Ihnen kein Geld auszahlen, aber sie helfen Ihnen bei der nötigen Antragstellung, damit Sie bekommen, was Ihnen zusteht.

Wenn Sie offene Rechnungen oder laufende Raten nicht mehr begleichen können, Ihre Miete oder Ihren Strom nicht mehr bezahlen können, Ihr Gehalt gepfändet wird oder Ihnen Inkassounternehmen Druck machen, wenden Sie sich mit Ihren Fragen an die Expert:innen der Schuldner- und Insolvenzberatung. Unser Ziel ist Ihre Entschuldung! Nutzen Sie die kostenlose Beratung in vertrauensvoller Atmosphäre, auch zum Thema Privatinsolvenz.

Erste Anlaufstellen für wohnungslose Menschen sind vor allem Suppenküchen, Wärmestuben oder Wohnungslosen-Tagestreffs. Hier gibt es Getränke und warme Mahlzeiten.

Ein weiteres Angebot für armutsbetroffene Bürger:innen in der Region bieten die Tafeln in Peiting und Schongau. Mit ihrem Versorgungsangebot schaffen sie eine kleine, im Einzelfall aber wirksame Hilfe. Wöchentlich werden vor Ort Lebensmittelpakete an jede Person, die einen Tafelausweis besitzt, ausgegeben.

In der Wärmestube Schongau können sich wohnungslose Menschen werktags aufhalten. Dort können Sie essen, kostenlos Ihre Wäsche waschen, duschen oder einfach nur da sein. Eine gute Gelegenheit, sich mit den Mitarbeiter:innen auszutauschen und weitere Angebote der Wohnungsnotfallhilfe kennenzulernen. Oder Sie reden mit ehemals Wohnungslosen, die den Weg zurück in die eigenen vier Wände gemeistert haben. Unsere Wärmestube Schongau ist ein Ort der Begegnung und des Austauschs. Jeder ist willkommen!

Durch die stationäre Übergangshilfe bieten wir wohnungslosen Menschen die Chance, den Weg zurück in ein eigenständiges Leben zu finden. In unterschiedlichen Wohnangeboten können sie für einen gewissen Zeitraum wohnen und erhalten intensive Unterstützung, um in verschiedenen Lebensbereichen wieder auf die Beine zu kommen. Wir helfen bei der Planung einer stabilen Zukunft, im Umgang mit Finanzen, bei der Entwicklung beruflicher Perspektiven oder bei der Anbindung an medizinische und soziale Fachdienste.
Lernen Sie unsere Angebote der stationären Übergangshilfe im Ort Herzogsägmühle oder in der Region kennen. Die stationären Wohnangebote werden durch öffentliche Mittel finanziert, in der Regel vom überörtlichen Sozialhilfeträger. Wir unterstützen Sie bei der nötigen Antragstellung.