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Eine Gruppe von Menschen diversen Alters und Kulturen blicken lachend in die Kamera.

Spenden

Förderstiftung Herzogsägmühle

Stiften Sie Lebensqualität für benachteiligte Mitbürgerinnen und Mitbürger.

Die Förderstiftung Herzogsägmühle

  • fördert den Erhalt und den Ausbau von Herzogsägmühle als Dorfgemeinschaft besonderer Art mit der Funktion eines Ortes zum Leben für diesen benachteiligten Personenkreis.
  • unterstützt die Arbeit der Diakonie Herzogsägmühle zugunsten von Menschen mit Benachteiligung, Krankheit oder Behinderung.
  • wurde gegründet mit dem Ziel, durch die Bereitschaft und die Wohltätigkeit eines sozial engagierten Personenkreises Vermögen oder Erbschaftsgelder in die Stiftung einzubringen.
  • eröffnet Menschen, die mit Teilen ihres Vermögens auch für künftige Zeiten etwas Gutes tun möchten, eine sinngebende Möglichkeit.
  • wurde am 28. September 2000 von der Regierung von Oberbayern genehmigt.

Wofür Sie stiften

Ihre Wohltätigkeit stiftet

  • Lebenshilfe zum Erwachsenwerden für benachteiligte Kinder und Jugendliche
  • Lebenswende für obdachlose Frauen und Männer
  • Lebensbejahung für Menschen mit seelischer Erkrankung
  • Lebensbewältigung für Menschen mit einer Intelligenzminderung
  • Lebensfindung durch Therapie für suchtkranke Menschen
  • Lebenserfüllung für Mitbürgerinnen und Mitbürger im Alter

Durch Ihr Leben Spuren hinterlassen

In der Förderstiftung Herzogsägmühle wird Ihre finanzielle Zuwendung zur nachhaltigen Hilfe: die aus sicheren Geldanlagen erwirtschafteten Erträge werden für den Erhalt und den Ausbau unserer Dorfgemeinschaft mit den zugehörigen Wohn- und Betreuungsangeboten eingesetzt - das Stiftungsvermögen bleibt erhalten und kann so dauerhaft genutzt werden.

Faltblatt "Förderstiftung Herzogsägmühle"

PDF zum Herunterladen, 1,1 MB

Stiftungsverwaltung

Die Förderstiftung Herzogsägmühle wird von einem Vorstand verwaltet und von einem Stiftungsrat kontrolliert.

Vorsitzender des Stiftungsrates: Burkhard Hartmann
Stiftungsvorstand: Hans Rock und Thomas Buchner

Stiftungsaufsicht

Die Stiftung untersteht der Aufsicht der Regierung von Oberbayern.
Die Förderstiftung Herzogsägmühle ist vom Finanzamt Garmisch-Partenkirchen als gemeinnützig anerkannt.
Zur Förderstiftung Herzogsägmühle wurde mit Beschluss vom Juli 2020 die Stiftung Ganzheitliche Kinder- und Jugendhilfe zugelegt.

Diakonie Herzogsägmühle

Herzogsägmühle ist ein ganz normales Dorf im oberbayerischen Pfaffenwinkel – und gleichzeitig ein diakonisches Sozialunternehmen mit Sitz in Peiting.
Menschen mit unterschiedlichsten Problemen oder Krankheiten können Hilfe durch die Diakonie Herzogsägmühle in Anspruch nehmen.
An fast 200 Standorten in acht Landkreisen erreichen und begleiten mehr als 2200 Mitarbeitende täglich ungefähr 4500 Menschen in stationären, teilstationären und ambulanten Angeboten.

Weitere Informationen zur Förderstiftung Herzogsägmühle und über die Diakonie Herzogsägmühle erhalten Sie beim Stiftungsvorstand.

Regelmäßige Einzahlungen helfen, das Stiftungskapital aufzustocken.

Förderstiftung Herzogsägmühle – Auch der Staat hilft mit!

Steuervergünstigung bei Spenden an die Förderstiftung Herzogsägmühle

nach dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements

Unsere Förderstiftung Herzogsägmühle (öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts) ist mit ihren besonders förderungswürdig anerkannten Satzungszwecken von der Körperschaftssteuer gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG befreit. Damit entfallen auch Steuerabgaben bei Schenkung oder Erbe.

Ihre Ausgaben zur Förderung der Stiftung sind als Sonder- oder Betriebsausgaben abzugsfähig.

Zuwendungen aus Ihrem Privatvermögen

Spenden an die Förderstiftung Herzogsägmühle können jährlich bis zur Höhe von 20 % des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte als Sonderausgaben angesetzt werden; würde die Spende in einem einkunftsschwachen Jahr geleistet, so kann der Abzug auf ein beliebiges künftiges Jahr vorgetragen werden.

Zuwendungen in das  Grundstocksvermögen der Stiftung können mit bis zu 1 Million Euro über zehn Jahre verteilt abgesetzt werden. Damit sind Zustiftungen jederzeit abzugsfähig.

Der Wert einer Sachspende bemisst sich nach dem gemeinen Wert – also dem Preis, der bei Veräußerung des Wirtschaftsgutes zu erzielen wäre.

Zuwendungen von Unternehmen

Im Wirtschaftsjahr kommt der Spendenabzug einem Betriebsausgabenabzug gleich. Der abzugsfähige Höchstbetrag beträgt wahlweise bis zu 20 % des steuerpflichtigen Gewinns oder 0,4 % der Summe sämtlicher Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter.
Für die Förderstiftung Herzogsägmühle können Zustiftungen von Einzelunternehmen und Personengesellschaften wiederum in Höhe von bis zu 1 Million Euro über zehn Jahre verteilt angerechnet werden. Im Gegensatz zum Einkommenssteuergesetz kann der zulässige Abzug auch zu einer anrechenbaren Erhöhung des Verlustes führen.
Bei der Ermittlung des für die Gewerbesteuer maßgebenden Gewerbeertrags werden Spenden im Rahmen der oben genannten Höchstgrenzen angerechnet.
Sachspenden, die unmittelbar nach Entnahme aus dem Betriebsvermögen zugewendet werden, können mit dem Buchwert (zugleich Ausgabenwert) angesetzt werden; stille Reserven müssen nicht aufgedeckt werden.
Ihre dringend benötigte Unterstützung wird nach dem Gemeinwohlprinzip gefördert.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur steuerlichen Anerkennung: Kontakt und Information

Förderstiftung Herzogsägmühle

Von-Kahl-Straße 4
86971 Peiting-Herzogsägmühle

Telefon: 0 88 61 219-0
Telefax: 0 88 61 219-201

E-Mail: info@herzogsaegmuehle.de

Stiftungsvorstand

Hans Rock und Thomas Buchner

Anprechpartner bei Fragen zur steuerlichen Anerkennung

Thomas Buchner

Telefon: 0 88 61 219-222
E-Mail: thomas.buchner@herzogsaegmuehle.de

Stiftungskonto:

HypoVereinsbank Garmisch-Partenkirchen
IBAN: DE28 7032 0090 0005 9691 66
BIC: HYVEDEMM654