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Arbeit und Qualifizierung

Qualifizierungsangebote

Nach Abschluss der schulischen Förderung oder der berufsvorbereitenden Maßnahmen stehen Ausbildungswilligen aller Altersstufen folgende Ausbildungsmöglichkeiten offen.

zu den Ausbildungsberufen

Unsere persönlich und fachlich geeigneten Ausbilder*innen garantieren gute Erfolgschancen für die Ausbildung. Individuelle Bedürfnisse der Auszubildenden werden ebenso berücksichtigt wie spätere Erfordernisse in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes. Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit des Besuchs der eigenen Berufsschule zur individuellen Lernförderung.

Während einer Ausbildung bei uns besteht bei Eignung die Möglichkeit von Praxisphasen in externen Betrieben der Region.

Im "Arbeitsbereich" haben die Werkstattbeschäftigten einen sicheren und ihren Fähigkeiten und Neigungen angepassten Arbeitsplatz.

mehr Informationen zur Berufstätigkeit im Arbeitsbereich

Bis zu zwei Jahre ist es Frauen und Männer mit Behinderung möglich, sich im Rahmen der Berufsbildungsmaßnahme auf ihr Berufsleben vorzubereiten.

Die Berufsbildungsmaßnahme bietet dabei eine Vorbereitung auf eine Tätigkeit im "Arbeitsbereich" der Werkstätten oder für eine weitergehende berufliche Rehabilitation, wie Ausbildung oder Arbeit in einem anderen Betrieb.

mehr Informationen zur Berufsbildungsmaßnahme

Im Eingangsverfahren wird geklärt, ob die Leistungen im Berufsbildungsbereich Ihnen dabei helfen werden, am Arbeitsleben teilzuhaben. Hierbei wird beispielsweise festgestellt, welche Arbeitsbereiche und Beschäftigungsmöglichkeiten für Sie in Betracht kommen oder ob auch andere berufsbildende Leistungen für Sie geeignet sind. Diese Feststellungen zu Ihrem Leistungspotential bilden die Grundlage für den individuellen Eingliederungsplan, der für Sie und mit Ihnen entwickelt wird. Der Eingliederungsplan enthält Aussagen zu Ihrem konkreten Unterstützungsbedarf, zu den Fördermaßnahmen und Ihren beruflichen Perspektiven. Die Förderung dauert in der Regel 3 Monate. Während des Eingangsverfahrens steht Ihnen entweder Übergangsgeld oder Ausbildungsgeld zu. Außerdem sind Sie kranken-, pflege-, unfall- und rentenversichert.

Im Berufsbildungsbereich erhalten Sie eine berufliche Qualifizierung, die auf Ihren individuellen Unterstützungsbedarf ausgerichtet ist. Zum Beispiel bekommen Sie berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, wie etwa den Umgang mit Werkstoffen, Werkzeugen oder Maschinen. Dadurch sollen Sie lernen, berufliche Tätigkeiten eigenständig auszuführen. Zusätzlich werden Sie dabei unterstützt, Ihre sozialen Kompetenzen zu stärken und Ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln. Die berufsbildenden Maßnahmen können Sie auch ganz oder teilweise in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes absolvieren, beispielsweise durch ein Betriebspraktikum oder auf einem ausgelagerten Berufsbildungsplatz. Während des Berufsbildungsbereiches steht Ihnen entweder Übergangsgeld oder Ausbildungsgeld zu. Außerdem sind Sie kranken-, pflege-, unfall- und rentenversichert. 

Die tagesstrukturierenden Beschäftigungsangebote im TagWerk stehen Menschen in besonderen Lebenslagen offen, die aufgrund ihres Alters oder gesundheitlicher Einschränkungen an keinem anderen Angebot zur Berufsförderung oder Beschäftigung (mehr) teilnehmen können.

mehr Informationen zum TagWerk

Die Maßnahme Zuverdienst richtet sich an Menschen mit einer seelischen, körperlichen oder geistigen Behinderung, die vorübergehend oder für längere Zeit nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung tätig sein können.

Ziele der Zuverdienstmaßnahme:

  • Stabilisierung und Inklusion durch die tagesstrukturierende Beschäftigung
  • Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
  • Sinnstiftende Tätigkeit
  • Die Beschäftigung ermöglicht soziale Kontakte und trägt zu sozialem Ansehen bei
  • Förderung und/oder Neuerwerb beruflicher und persönlicher Fähigkeiten

Voraussetzungen für die Aufnahme in den Zuverdienst:

  • Menschen mit einer seelischen, körperlichen oder geistigen Behinderung
  • Erwerbsminderung
  • Menschen, die SGB II Leistungen (Bürgergeld) erhalten, können dieses Angebot nicht nutzen

Leistungen:

  • Die Beschäftigungszeit pro Tag ist flexibel und richtet sich nach dem Bedarf der beschäftigten Person, die Beschäftigungszeit beträgt zwischen 7h und 14,75 h/Woche
  • Die Teilnehmenden erhalten eine Motivationszuwendung
  • Qualifizierte Begleitung und Anleitung
  • Pauschale Finanzierung durch den Bezirk OBB

Beschäftigungsmöglichkeiten / Standorte:

  • Herzogsägmühle: Wühlkiste (Gebrauchtwarenrecycling), Telezentrum
  • Penzberg: Schatzkiste (Gebrauchtwarenladen)
  • Schongau: Gebrauchtmöbelhaus
  • Weilheim: Gebrauchtwarenladen und Gebrauchtmöbelhaus, Café Verweilheim

Pädagogische Leitung i+s Pfaffenwinkel

Simone Rieth

Ringstraße 4
86971 Peiting-Herzogsägmühle

Telefon: 0 88 61 219-5323
E-Mail: simone.rieth@is-pfaffenwinkel.de

Die i+s Pfaffenwinkel GmbH ist ein soziales Wirtschaftsunternehmen, das benachteiligte Menschen fördert, um sie an die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes heranzuführen. Durch entsprechende berufliche Förderung und Arbeitsplatzgestaltung können unsere Mitarbeitenden ihre Leistungsfähigkeit stabilisieren oder steigern. Dies gewährleisten wir durch ein qualifiziertes Team an Pädagogen und Arbeitsanleitern.

mehr Informationen zur i+s Pfaffenwinkel GmbH

Pädagogische Leitung i+s Pfaffenwinkel

Simone Rieth

Ringstraße 4
86971 Peiting-Herzogsägmühle

Telefon: 0 88 61 219-5323
E-Mail: simone.rieth@is-pfaffenwinkel.de

Gemäß §§ 102, 109 und 110 Sozialgesetzbuch IX.

Für die Landkreise Weilheim-Schongau, Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech, Fürstenfeldbruck und Starnberg beraten und begleiten wir – im Auftrag des Integrationsamtes Oberbayern:

  • Menschen mit schwerer Behinderung
  • gleichgestellte behinderte Menschen
  • Menschen, die von Behinderung bedroht sind (z.B. chronisch Erkrankte)

mehr Informationen zum Integrationsfachdienst

Die Herzogsägmühler Geschäftsbereiche arbeiten mit über 200 Firmen in der Region zusammen.

Wer in der Werkstatt stabil arbeitet, aber seine Fähigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausprobieren möchte, hat zu jeder Zeit die Möglichkeit, über den Sozialdienst mit dem Qualifizierungsbeauftragten Kontakt aufzunehmen und über seine weiteren Chancen außerhalb der Werkstatt zu sprechen.

Individuell auf jeden Werkstattbeschäftigten abgestimmt suchen wir dann Wege, die wieder auf den allgemeinen Arbeitsmarkt führen können. Hierbei berücksichtigen wir schon erlernte Berufe oder Erfahrungen, persönliche Vorlieben, Neigungen und Wünsche, Belastungsgrenzen und krankheitsbedingte Einschränkungen, die Wohnortsituation und die Mobilität.

In mehreren Praktika in Firmen der Umgebung können Werkstattbeschäftigte ihre Erfahrungen machen.

Diese Praktika werden eng begleitet, jede Woche kann es einen Kontakt mit dem Qualifizierungsbeauftragten geben, um mögliche Schwierigkeiten oder Belastungen sofort wahrzunehmen. Sie können so individuell gestaltet werden, wie es gebraucht wird. Von einzelnen Tagen in einer Firma bis zur Vollzeit über mehrere Wochen oder auch Monaten ist alles möglich.

Während des Praktikums finden regelmäßig Auswertungsgespräche statt. Wenn sich dabei herausstellt, dass sich sowohl der Praktikant als auch der Betrieb eine langfristige Zusammenarbeit vorstellen können, beraten wir hinsichtlich der Möglichkeiten.

Es kann ein dauerhaft ausgelagerter Beschäftigungsplatz in einer Firma eingerichtet werden. Das heißt der Werkstattbeschäftigte behält den Status der Werkstattzugehörigkeit, arbeitet aber dauerhaft in der Firma auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Rahmen dieses Arbeitsplatzes kann individuell an die Bedürfnisse von Praktikant und Betrieb angepasst werden.

Ein ausgelagerter Beschäftigungsplatz kann sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit eingerichtet werden. Der Werkstattbeschäftigte kann in Vollzeit oder Teilzeit ausschließlich an seinem ausgelagerten Arbeitsplatz arbeiten. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass der Beschäftigte z. B. drei Tage in der Firma und zwei Tage in der WFBM arbeitet. So kann er die Herausforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erleben, aber auch die sozialen Kontakte und Angebote der WFBM weiter nutzen.

Wir begleiten und beraten Werkstattbeschäftigte und Betriebe auch hinsichtlich der Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses. Dabei begleiten wir die Beschäftigten bei der Heranführung und informieren über Fördermöglichkeiten sowie sozialrechtliche Auswirkungen (z. B. Rente, Grundsicherung, Wohngeld).

Diese Maßnahmen finden in enger Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Kostenträger und unter Berücksichtigung der aktuellen beruflichen Inklusionsprogramme statt (z. B. Begleiteter Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt, Budget für Arbeit).

MACHBAR ist ein anderer Leistungsanbieter nach §60 SGB IX und damit eine Alternative zur klassischen Werkstatt für Menschen mit Behinderung.

mehr Informationen über MACHBAR

Die Förderstätte bietet erwachsenen Menschen, die so schwer behindert sind, dass sie noch nicht oder nicht mehr am Auftrag der Herzogsägmühler Werkstätten mitwirken können, eine tagesstrukturierende Beschäftigung.

mehr Informationen zur Förderstätte