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Arbeit und Integration

Integrationsfachdienst

Individuelles Vermittlungscoaching für Menschen mit schwerer Behinderung im Arbeitsleben

gemäß §§ 102, 109 und 110 Sozialgesetzbuch IX für die Landkreise Weilheim-Schongau, Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech, Fürstenfeldbruck und Starnberg.

Wir beraten und begleiten – im Auftrag des Integrationsamtes Oberbayern

  • Menschen mit schwerer Behinderung
  • gleichgestellte behinderte Menschen
  • Menschen, die von Behinderung bedroht sind (z.B. chronisch Erkrankte)

Unsere Beratung und Hilfestellung ist kostenlos.
Sie können sich uns ganz anvertrauen.
Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.


Online-Beratungs-Angebot

für Hörgeschädigte und Gehörlose im Arbeitsleben

Unsere Tätigkeitsbereiche:

Wir sind für Sie da

  • bei Problemen und Schwierigkeiten am Arbeitsplatz
     
    • mit Kollegen und Vorgesetzten
    • bei Leistungsproblemen
    • mit der Arbeitsplatzgestaltung und Aufgabenstellung
    • bei innerbetrieblicher Umsetzung
    • wenn sich die körperliche oder seelische Befindlichkeit verändert und im Beruf auswirkt
       
  • bei drohender Kündigung und während des Kündigungsverfahrens
  • wenn sich Probleme in anderen Lebensbereichen auf das Arbeitsverhältnis auswirken (Sorgen in der Familie, Probleme mit der Wohnung, Schwierigkeiten im Freizeitbereich)
  • wenn Sie finanzielle, personelle oder auch technische Hilfen zur Erfüllung Ihrer Aufgaben im Beruf benötigen oder wenn sonstige Fördermaßnahmen für Sie hilfreich wären
  • wenn sich Konflikte zuspitzen und in anderen Krisensituationen

Unser Ziel ist die Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben.

Kontakt

Telefon: 08 81 92 45 20-350

Wir beraten und begleiten im Auftrag der Agentur für Arbeit Schüler und Schülerinnen am Übergang Förderschule – Beruf (erster Arbeitsmarkt). Dabei geht es um

  • die allgemeine beruflichen Orientierung
  • Klärung der Neigung und Eignung für den ersten Arbeitsmarkt
  • Praktika in verschiedenen Berufsbereichen
  • Bewerbungstraining
  • Unterstützung bei der Alltagsbewältigung (Mobilitätstraining, Freizeitgestaltung, etc.)

Unser Ziel ist die Verbesserung der Zugangschancen zum allgemeinen Arbeitsmarkt.

Hilfen für Schüler von Schulen mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung

Petra Steinhäuser

Telefon: 08 81 92 45 20-353
E-Mail: p.steinhaeuser@integrationsfachdienst-oberbayern.de

Als Fachberatungsstelle informiert, berät und unterstützt der IFD:

  • (schwer-)behinderte und mit ihnen gleichgestellte Arbeitnehmer mit Hörschädigung
    • bei Fragen bzgl. dem Arbeitsplatz und
    • ggf. Beratung bzgl. Antragsverfahren und Ausstattung mit technischen Hilfsmitteln
  • Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen mit Hörschädigung beschäftigen möchten.

Auf Anfrage von ratsuchenden Menschen mit Hörschädigung, sowie für Gehörlose steht Ihnen eine erfahrene Beraterin zur Verfügung.

Ratsuchende können gerne die bekannten Kontaktmöglichkeiten wie
suedwest@integrationsfachdienst-oberbayern.de oder
Fax: 08 81 92 45 20-369 nutzen.


Online-Beratungs-Angebot

für Hörgeschädigte und Gehörlose im Arbeitsleben

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IFD unterliegen der Schweigepflicht.

Das Angebot ist kostenfrei.

über die Rehabilitationsträger, gesetzliche Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit und Unfallversicherung.

Der Integrationsfachdienst bietet Dienste bei der Durchführung von Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben an. Schwer behinderte, oder von Behinderung bedrohte Menschen werden bei der beruflichen Eingliederung unterstützt. Die Einzelfallbeauftragung können Sie bei Ihren Rehaberater beantragen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.

Unser Ziel ist, Sie an einen "leidensgerechten" Arbeitsplatz zu vermitteln.

Ihre Ansprechpartnerin:

Christine Blum

Telefon: 08 81 92 45 20-360
E-Mail: c.blum@integrationsfachdienst-oberbayern.de

Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme für Menschen mit Behinderung

  • Unterstützung bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle.
  • Beratung zum Thema: Wie kann ich mit meinen beruflichen Erfahrungen und Kompetenzen auf dem Hintergrund der krankheitsbedingten Einschränkungen einen erfolgreichen beruflichen Neuanfang schaffen?
  • Begleitung bei der Erstellung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen
  • Coaching-Termine in der Regel 2 x pro Woche über 6 Monate.

Ihre Ansprechpartnerin:

Christine Blum

Telefon: 08 81 92 45 20-360
E-Mail: c.blum@integrationsfachdienst-oberbayern.de

Faltblatt "Job Inklusiv"

PDF zum Herunterladen, 580 KB

Integrationsfachdienst Oberbayern Südwest

Mittlerer Graben 9
82362 Weilheim

Telefon: 08 81 92 45 20-350
Telefax: 08 81 92 45 20-369
E-Mail: suedwest@integrationsfachdienst-oberbayern.de

Hilfen für Arbeitgeber

Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber in Bayern (EAA)

Wir beraten Sie

  • Allgemein, bei Beschäftigung von Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung
  • über Fördermöglichkeiten und Leistungen des Integrationsamtes oder anderer Kostenträger
  • gezielt zu Problemen mit einzelnen Mitarbeitern

Wir unterstützen Sie

  • bei der Überlegung einen schwerbehinderten Menschen einzustellen
  • im konkreten Einstellungsprozess eines schwerbehinderten Menschen

Für Arbeitgeber sind die Leistungen der EAA kostenfrei.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.eaa-bayern.de

Ihre EAA für die Region Oberbayern Südwest in den Landkreisen Weilheim-Schongau, Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech, Fürstenfeldbruck und Starnberg

Katja Roglin

Mobil: 0151 22 43 95 46
Telefon: 08 81 92 45 20-365
E-Mail: katja.roglin@eaa-bayern.de

Ausgleichsabgabe

Arbeitgeber, die an Werkstätten für behinderte Menschen Aufträge vergeben, können gemäß § 223, SGB IX bis zu 50 % der Arbeitslöhne auf die Ausgleichsabgabe anrechnen.
Informationen zur Ausgleichsabgabe im Sozialgesetzbuch (SGB IX)